Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen der H.-J. Fiedler Meeresdelikatessen GmbH – im Folgenden nur noch Fiedler Meeresdelikatessen genannt – und den dazugehörenden Vertragsabschlüssen liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
  2. Davon abweichende und/oder ergänzende Bedingungen des Bestellers/Käufers oder eines Vermittlers sind für Fiedler Meeresdelikatessen unverbindlich und verpflichten Fiedler Meeresdelikatessen auch dann nicht, wenn sie diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Nur soweit Deutsche See abweichende Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich bestätigt, gelten diese, jedoch ohne Wirkung für zukünftige Geschäfte.
  3. Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen.
    Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Umsatzsteuer wird in der jeweils festgelegten Höhe auf die Preise aufgeschlagen.
    Der Besteller/Käufer hat innerhalb einer angemessenen Frist die Rechnungsstellung zu prüfen. Reklamationen der Rechnungsstellung nach Ablauf von 2 Monaten werden von Fiedler Meeresdelikatessen nicht mehr berücksichtigt.
  4. Wird der Versand zu dem vereinbarten Empfangsort von Fiedler Meeresdelikatessen durchgeführt oder von Fiedler Meeresdelikatessen veranlasst, so wird die Transportversicherung im bei Fiedler Meeresdelikatessen üblichen Rahmen von Fiedler Meeresdelikatessen übernommen. Im Übrigen und in allen sonstigen Fällen, insbesondere bei Eigenabholung, trägt der Besteller/Käufer die Gefahr ab Erfüllungsort.
  5. Die Zusicherung von Eigenschaften bzw. die Übernahme von Garantien ist nur insoweit verbindlich, wie Fiedler Meeresdelikatessen diese dem Besteller/Käufer besonders schriftlich bestätigt hat.
    Schadensersatzansprüche des Bestellers/Käufers aus vertraglicher oder sonstiger Haftung sind – ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seitens Fiedler Meeresdelikatessen oder ihrer Erfüllungsgehilfen gehaftet wird oder der Schaden auf dem Fehlen einer schriftlich besonders zugesicherten Eigenschaft beruht, durch deren Zusicherung der Besteller/Käufer vor einem solchen Schaden abgesichert werden sollte.
    Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht, soweit bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens Fiedler Meeresdelikatessen oder ihrer Erfüllungsgehilfen zwingend gehaftet wird. Die Ersatzpflicht der Fiedler Meeresdelikatessen ist stets auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
  6. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gegen Fiedler Meeresdelikatessen werden nicht ausgeschlossen.
  7. Der Empfänger hat die Ware rechtzeitig vor Annahme/Quittierung sorgfältig auf Schäden und Fehlmengen zu untersuchen, diese sofort zu beanstanden, auf dem Empfangsschein etc. vollständig anzugeben und sich schriftlich bestätigen zu lassen.
    Der Empfänger hat im Beanstandungsfall alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Tatbestandsaufnahme rechtzeitig und formgerecht durchführen zu lassen. Fiedler Meeresdelikatessen ist sofort von ihm zu unterrichten.
    Über vorgenannte Kontrollen hinaus ist vom Besteller/Käufer die Ware beim Empfang auf richtige Menge, Art und Qualität unverzüglich zu prüfen.
  8. Eventuelle Beanstandungen sind bei Frisch- und Räucherware innerhalb von 24 Stunden nach ihrem Eintreffen, bei kühlbedürftigen Produkten (wie z. B. Marinaden, Feinmarinaden und Seelachserzeugnissen) innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen.
  9. Bei sonstiger Ware (wie z. B. Tiefkühlerzeugnissen und Vollkonserven) müssen eventuelle Beanstandungen (Rügen) wegen Menge und Art spätestens innerhalb von 3 Tagen erhoben werden; die Qualitätsrüge spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Ware.
  10. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
  11. Bei Versäumung der Anzeigefrist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Fiedler Meeresdelikatessen ist zur Nachlieferung nicht verpflichtet, solange und soweit der Besteller/Käufer seine Vertragspflichten nicht erfüllt. Die Gewährleistungspflicht besteht nicht, wenn der Besteller/Käufer die Ware unsachgemäß behandelt.
  12. Gewichtsangaben bei Frisch- und Räucherware beziehen sich auf das am Versandplatz Bremerhaven festgestellte Gewicht. Der Besteller/Käufer hat den aus der Eigenart der Ware herrührenden natürlichen Gewichtsschwund zu tragen. Die Gewichtswerte aus frei programmierbaren Zusatzeinrichtungen sind auf dem Etikett mit Waagen-Nr. / ID gekennzeichnet – die geeichten Gewichtswerte können eingesehen werden.
  13. Die Zahlung wird sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.
  14. Gerät der Besteller/Käufer in Zahlungsverzug, ist Fiedler Meeresdelikatessen berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Zahlungsverzuges gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens aber in Höhe von 10 %, zu verlangen. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Geltendmachung weiteren durch Zahlungsverzug eingetretenen Schadens bleibt vorbehalten.
  15. Sämtliche von Fiedler Meeresdelikatessen – auch zukünftig – gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller/Käufer Eigentum von Fiedler Meeresdelikatessen. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Besteller/Käufer bezeichnete Fiedler Meeresdelikatessen Warenlieferungen bezahlt ist, da der Eigentumsvorbehalt alle laufenden offenen Saldoforderungen sicher.
    • Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe des Rechnungsbetrages einschließlich Umsatzsteuer an Fiedler Meeresdelikatessen ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. Fiedler Meeresdelikatessen nimmt die Abtretung an. Der Besteller/Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. Fiedler Meeresdelikatessen ist berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Besteller/Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Besteller/Käufer verpflichtet, Fiedler Meeresdelikatessen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durchsetzung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen.
    • Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller/Käufer für Fiedler Meeresdelikatessen vor, ohne dass hieraus für Fiedler Meeresdelikatessen Verpflichtungen entstehen. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Fiedler Meeresdelikatessen nicht gehörenden Waren erwirbt Fiedler Meeresdelikatessen das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen Waren. Der Besteller/Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für Fiedler Meeresdelikatessen.
    • Zur Sicherung der Forderungen von Fiedler Meeresdelikatessen gegen den Besteller/Käufer tritt der Besteller/Käufer auch solche Forderungen an Fiedler Meeresdelikatessen ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; Fiedler Meeresdelikatessen nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
      Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers/Käufers ist Fiedler Meeresdelikatessen berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Besteller/Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, Fiedler Meeresdelikatessen erklärt dies schriftlich.
    • Zur Sicherung der Forderungen von Fiedler Meeresdelikatessen gegen den Besteller/Käufer tritt der Besteller/Käufer auch solche Forderungen an Fiedler Meeresdelikatessen ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; Fiedler Meeresdelikatessen nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
      Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers/Käufers ist Fiedler Meeresdelikatessen berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Besteller/Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, Fiedler Meeresdelikatessen erklärt dies schriftlich.
    • Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf  eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern.
  16. Solange der Besteller/Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Fiedler Meeresdelikatessen nachkommt, ist er bis auf Widerruf ermächtigt, die auf Fiedler Meeresdelikatessen sicherungshalber abgetretenen Forderungen einzuziehen.
    Eine Verfügung über diese Forderungen durch den Besteller/Käufer ist nur Zug um Zug gegen Auszahlung des Erlöses an Fiedler Meeresdelikatessen zulässig, und zwar bis zur restlosen Regulierung der offenen (Saldo-)Gesamtforderung der Fiedler Meeresdelikatessen. Die Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers/Käufers auftreten.
    Bei Zahlungseinstellung des Bestellers/Käufers erlischt automatisch die Einzugsermächtigung. Auf Verlangen von Fiedler Meeresdelikatessen hat der Besteller/Käufer - insbesondere bei Widerruf oder Erlöschen der Einzugsermächtigung - Fiedler Meeresdelikatessen die Schuldner der abgetretenen Forderungen umgehend mitzuteilen und alle zur Geltendmachung der Rechte von Fiedler Meeresdelikatessen erwünschten und erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
  17. Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise auflösend bedingt, dass mit vollständiger Erfüllung der jeweils offenen Gesamtforderung von Fiedler Meeresdelikatessengegenüber dem Besteller/Käufer das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf ihn übergeht.
    Auf Wunsch des Bestellers/Käufers gibt Fiedler Meeresdelikatessen nach ihrer Wahl ihr zustehende Sicherungen frei, soweit ihr Wert die jeweils zu sichernde Gesamtforderung von Fiedler Meeresdelikatessen um 20 % übersteigt.
  18. Abtretungen: Die Rechte und Pflichten aus den mit Fiedler Meeresdelikatessen geschlossenen Verträgen können vom Besteller/Käufer nicht ohne Einwilligung von Fiedler Meeresdelikatessen auf einen Dritten übertragen werden. Sofern eine ohne Zustimmung von Fiedler Meeresdelikatessen vorgenommene Abtretung gem. § 354a HGB dennoch wirksam ist, wird hierdurch das Recht von Fiedler Meeresdelikatessen mit etwaigen Gegenforderungen auch gegenüber dem neuen Gläubiger (Zessionar) aufzurechnen, nicht berührt.
  19. Fiedler Meeresdelikatessen ist bei ernsthaften Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers/Käufers oder im Falle des Zahlungsverzuges sowie bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers/Käufers berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit auch ohne Nachfristsetzung - bei Zahlungsverzug nach Nachfristsetzung - so weit zurückzuverlangen, als es zur Deckung aller Forderungen von Fiedler Meeresdelikatessen erforderlich erscheint.
    Fiedler Meeresdelikatessen ist zu diesem Zwecke berechtigt, die Räume des Bestellers/Käufers zu betreten, in denen die Ware lagert, und die Ware in Besitz zu nehmen. Dieses Recht erstreckt sich auch auf die Räume von Dritten, sofern die Ware bei Dritten lagert. Der Besteller/Käufer hat dafür zu sorgen, dass der Zutritt zu diesen Räumen ungehindert ausgeübt werden kann. Die Kosten der Rücknahme trägt der Besteller/Käufer.
  20. Ab Zahlungseinstellung des Bestellers/Käufers oder bei Beantragung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen ist der Besteller/Käufer zur Veräußerung der Vorbehaltsware nicht mehr befugt und hat gesonderte Lagerung bzw. Kennzeichnung der Vorbehaltsware unverzüglich vorzunehmen. Ferner hat der Besteller/Käufer die aus an Fiedler Meeresdelikatessen abgetretenen Forderungen eingehenden Beträge auf einem separaten Konto gutschreiben zu lassen.
  21. Der Besteller/Käufer wird gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit seiner Geschäftsbeziehung mit Fiedler Meeresdelikatessen generierten Daten für Zwecke der Geschäftsabwicklung und auch bei anderen Unternehmen, mit denen Fiedler Meeresdelikatessen zusammenarbeitet, gespeichert werden.
  22. Erfüllungsort für die Lieferung ist Bremerhaven
  23. Erfüllungsort für die Zahlung ist Bremerhaven
  24. Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - Bremerhaven.
    Soweit unsere Vertragsbedingungen oder der Vertragsabschluss nichts anderes ergeben, ist die Anwendung des einheitlichen Kaufgesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen oder den Abschluss dieser Kaufverträge (Haager Abkommen) sowie die Anwendung des Wiener UNCITRAL-Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge ausgeschlossen.
  25. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Besteller/Käufer abgeschlossenen Liefervertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende wirksame Regelung.

 

Stand: 01. August 2020

H.-J. Fiedler Meeresdelikatessen GmbH
An der Packhalle IV 34
27572 Bremerhaven

Sitz der Gesellschaft: Bremerhaven
Geschäftsführer: Jan-Henrik Fiedler, Frederick Fiedler, Patrick Fiedler

Amtsgericht Bremen HRB 2116 BHV